Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und Ihre Sorgfaltspflichten

21. August 2025, 10:00 - 11:30 Uhr
Online
 

Veranstaltungsdetails

Praktische Ansätze zur Umsetzung

Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kommen auf Unternehmen aufwändige Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Über 350.000 Unternehmen sind in etwa 850 Produktkategorien von der EUDR betroffen. 

Ab dem 30. Dezember 2025 muss die EUDR angewendet werden, ansonsten drohen empfindliche Sanktionen, die von Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zum Verkaufsverbot von Produkten reichen. KMU müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen, faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen. 

Insbesondere werden die folgenden Themen beleuchtet:

  • Betroffenheit/Anwendungsbereich: Wann fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich?
  • Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nur mittelbar von der EUDR betroffen ist (z. B. KMU, Anforderungen werden seitens des Geschäftspartners abgewälzt), und wie kann man mit solchen Situationen pragmatisch umgehen?
  • Welche Erzeugnisse und Produkte fallen in den Anwendungsbereich, und welche EUDR-relevanten Produkte sind (in welchen Situation) vom Anwendungsbereich ausgeschlossen?
  • Welche Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden?
  • Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der EUDR, dem LkSG/CSDDD sowie der CSRD?
  • Welche Rolle können Softwarelösungen einnehmen, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu realisieren? 

Referenten: 

  • Clemens Bauer, Rechtsanwalt bei PwC Legal
  • Ronja Herkommer, Nachhaltigkeitsberaterin bei PwC WPG
  • Justus Baars, Nachhaltigkeitsberater bei PwC WPG

Veranstalter: IHK Dresden/PwC

Preis

kostenfrei

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Kontakt

Sprecher

Tobias Runte
IHK Dresden