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Einwegkunststofffonds - Welche Hersteller und Produkte sind betroffen?

4. Dezember, 13:00 - 14:00 Uhr 
Online 

Veranstaltungsdetails

Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-Go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes. Bereits am Markt tätige Hersteller haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, sich zu registrieren.

In der Infoveranstaltung wird zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informiert und ein Einblick in DIVID gegeben.

Veranstalter: DIHK, Umweltbundesamt (UBA)

Preis

kostenfrei

Anmeldung zur Veranstaltung

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Katrin Ullrich
Katrin Ullrich
IHK Dresden